Ihr Kind ist krank oder Sie finden den richtigen Ansprechpartner nicht? Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen auf einer Seite.
Häufige Fragen zur Schule
Mein Kind ist krank und kann nicht zur Schule – was muss ich tun?
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, melden Sie es bitte bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer krank. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich unsere Kommunikation-App SchoolFox.
Wir möchten Sie außerdem davon in Kenntnis setzen, dass Sie bei folgenden Infektionen bzw. Krankheiten Ihrer Kinder umgehend die Schule (Klassenlehrer:in und Sekretariat) darüber informieren. Eine frühe Kenntnisnahme dient vor allem der Vermeidung einer weiteren Ausbreitung bzw. zum Schutz unseres Kollegiums.
Meldepflichtige Infektionen/Krankheiten sind insbesondere:
Scharlach, Röteln/Ringelröteln, Masern, Mumps, Windpocken, Zytomegalie, Hepatitis A, Hepatitis B, Keuchhusten, Scabies (Krätze), Läuse.
Stichworte: Krankmeldung, Attest
Wann erreiche ich das Sekretariat?
Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind:
- Montag bis Mittwoch von 7:45-13:45 Uhr
- Donnerstag von 07:45-14:45 Uhr
Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln am besten zur Schule?
An der nächstgelegenen Haltestelle Nußbaumerstraße halten die KVB-Linien 5 und 13.
Wann beginnt morgens der Unterricht?
Ab 8 Uhr können die Kinder in die Schule. Der Unterricht findet dann von 8.15 Uhr bis 13.30 Uhr statt.
Mein Kind hat Läuse! Was soll ich tun?
Wenn Sie Kopflausbefall feststellen und noch heute angemessen behandeln, kann Ihr Kind morgen wieder in die Schule kommen. Die Behandlung muss mit einem wirksamen Mittel erfolgen, das Sie in der Apotheke bekommen und/oder vom Kinderarzt verschrieben bekommen. Halten Sie sich auf jeden Fall an die Anwendungshinweise. Zusätzlich sollten die Haare vier Tage nach der Erstbehandlung und vier Tage nach der Zweitbehandlung mit einem Nissenkamm ausgekämmt werden:
- Sie benötigen einen feinen Kamm mit unter 0,3mm Zinkenabstand der eine helle Farbe haben sollte. Nicht alle als „Nissenkämme“ verkauften Kämme sind geeignet.
- Waschen Sie die Haare wie gewöhnlich und massieren Sie dann die Haarkur/Pflegespülung ins Haar ein. Im Matsch der Spülung können sich die Läuse nicht bewegen und sie erleichtert das Durchkämmen.
- Entwirren und glätten Sie die Haare mit einem groben Kamm oder einer Plastikbürste und kämmen Sie dann Strähne für Strähne mit dem Nissenkamm durch. Streichen Sie den Kamm auf einem weissen Tuch aus und entdecken Sie auf dem Tuch bei Befall die Kopfläuse (Lupe!).
Ist Ihr Kind läusefrei, kann das Tragen einer Kappe/Mütze/Kopftuch Ihr Kind gegen Läuse schützen. Die Kopfbedeckung darf nicht mit anderen Kindern getauscht werden. Bitte untersuchen Sie in dem Fall alle Kontaktpersonen, Eltern, Geschwister und sich selbst. Und informieren Sie uns und die Spielgefährten Ihres Kindes!
Ein Attest ist bei Erstbefall nicht erforderlich, Sie können die erfolgte Behandlung selbst bescheinigen. Sollten innerhalb von 4 Wochen erneut Kopfläuse bei Ihrem Kind auftreten, bringen Sie bitte ein Attest vom (Kinder-)Arzt oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes mit. Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Pediculosis Gesellschaft e.V. unter www.pediculosis-gesellschaft.de oder auf www.kopflaus.ch.
Sobald die Kopfläuse unserer Schule mal wieder einen Besuch abstatten, informieren wir Sie außerdem in einem Elternbrief wie diesem:
Wann haben die Kinder die Pause?
Die Frühstückspause findet in der Zeit von 9.45 Uhr bis 9.55 Uhr statt. Anschließend ist die erste Hofpause von 9:55 Uhr bis 10:15 Uhr.
Die zweite Hofpause ist von 11:45 bis 12 Uhr.
Die Kinder werden auf dem Hof von verschiedenen Lehrerinnen und Lehrern beim Spielen beaufsichtigt. Der vordere Schulhof ist für die Kinder der 3. und 4. Klassen. Der hintere Schulhof ist für alle Kinder freigegeben.
Häufige Fragen zum Offenen Ganztag
Wie und wann melde ich mein Kind für die offene Ganztagsbetreuung an?
Sie können Ihr Kind an den Schulanmeldetagen mit einer sogenannten Voranmeldung auch für den Ganztag anmelden. Die verbindlichen Verträge werden Ihnen dann im Frühjahr des folgenden Jahres von unserem Träger netzwerk e.V. zugesandt.
Von wann bis wann kann mein Kind die Betreuung im offenen Ganztag nutzen?
Der offene Ganztag steht täglich von 7.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung.
Gibt es eine Betreuung auch in den Ferien und an Brückentagen?
Betreuungsangebot in den Ferien
In den Ferienzeiten bieten wir Ihren Kindern ein interessantes und abwechslungsreiches Ferienprogramm. Ausgenommen davon sind die letzten drei Sommerferienwochen und die letzten zwei Ferientage, bevor das neue Schuljahr beginnt, sowie die Weihnachtsferien.
Neben Projekten und Ausflügen soll in den Ferien auch viel Zeit zum gemeinsamen freien Spiel und zu spontanen Aktionen bleiben! Um den Bedarf entsprechend planen zu können, ist hierfür eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Für Ausflüge und Fahrtgeld erheben wir eine Gebühr von 10 Euro pro Woche. Die Anmeldung bekommen Sie mit der Postmappe bzw. über den Schulplaner Ihres Kindes.
Brückentage
Für die Brückentage und Ferien bieten wir den Kindern ein abwechslungsreiches Programm mit unterschiedlichen Kooperationspartnern (SK Stiftung Köln, Deutsche Sporthochschule Köln, u.a.).
Häufige Fragen zum Förderverein
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur einen Euro im Monat. Um auch in Zukunft viele sinnvolle Projekte für unsere Kinder zu ermöglichen, freuen wir uns natürlich über freiwillige höhere Beiträge.
Wie kann ich Mitglied werden?
Schon jetzt sind die Mehrzahl der Eltern Mitglieder. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie uns unterstützen könnten. Unsere Arbeit hilft auch Ihrem Kind! Einfach das beiliegende Anmeldeformular ausfüllen und abgeben.
Wie kann ich beim Förderverein mitarbeiten?
Wir brauchen immer Leute, die uns unterstützen!
Dies kann Mithilfe bei konkreten Projekten sein, aber auch durch Mitgliedschaft im Vorstand des Fördervereins.
Der Vorstand trifft sich etwa alle zwei Monate für zwei Stunden. Für mehr Information oder Fragen senden Sie einfach eine E-Mail an die Adresse des Fördervereins: fv-ggs-nussbaumer@gmx.de
Können auch Großeltern, Tanten, Onkel etc. Mitglied werden?
Ja! Wir haben eine Reihe Omas, Opas, Paten und viele ehemalige Eltern, die unsere Arbeit durch ihre Mitgliedschaft unterstützen. Hierfür einfach das reguläre Anmeldeformular ausfüllen.
Kann ich den Förderverein durch eine einmalige Spende unterstützen?
Ja! Ob Sie Mitglied sind oder nicht, unsere Arbeit wird durch einmalige Spenden enorm unterstützt. Hierfür nur Punkt 2 des regulären Anmeldeformulars ausfüllen. Wenn Sie Unternehmen kennen, die den Förderverein unterstützen könnten, würden wir uns sehr freuen! Bitte sprechen Sie uns an, per Email an unsere Adresse. Selbstverständlich werden Spendenquittungen ausgestellt.
Ist der Förderverein gemeinnützig?
Ja, wir sind ein gemeinnütziger Verein. Alle Spenden und der Mitgliedsbeitrag sind steuerlich absetzbar. Der jährliche Kontoauszug genügt schon als Beleg für Beträge bis zu €200. Bei Spenden über €200 erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung.
Ich habe noch Fragen, wie kann ich mit dem Verein in Kontakt treten?
Wir freuen uns immer über Fragen und Anregungen. Einfach eine E-Mail senden an: fv-ggs-nussbaumer@gmx.de
Endet meine Mitgliedschaft automatisch, wenn mein Kind die Schule verlässt?
Nein. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, benötigen wir Ihre Kündigung schriftlich. Die Mitgliedschaft kann jeweils zum 31.12 für das laufende Jahr gekündigt werden. Die Kündigung ist dem Vorstand schriftlich bis spätestens 15.12 mitzuteilen. Eine E-Mail reicht uns schon.